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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10 WA   

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LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10 WA (https://dejure.org/2010,20102)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2010 - L 8 R 872/10 WA (https://dejure.org/2010,20102)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - L 8 R 872/10 WA (https://dejure.org/2010,20102)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Diese betreffe selbständige Einrichtungen der Wirtschaft, die nicht Produktionsbetriebe gewesen seien und deren Hauptaufgabe die zweck- und betriebsbezogene (wissenschaftliche) Forschung und Entwicklung gewesen sei (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 40/04 R -).

    Diese zählten aber auch dann nicht zu den in § 2 Buchstabe a und § 6 VO-AVIwiss aufgeführten "wissenschaftlichen Einrichtungen der DDR", wenn sie über wissenschaftliche Forschungseinrichtungen bzw. -abteilungen verfügt hätten und seien somit keine in der VO-AVwiss genannte Beschäftigungsstelle, insbesondere kein Forschungsinstitut im Sinne des § 6 VO-AVIwiss gewesen (BSG, Urteile vom 10. April 2001 - B 4 RA 56/01 R - und vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 40/04 R -).

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Dies sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Betrieblicher Hauptzweck (hierzu BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 18/03 R, in SozR 4-8570 § 1 Nr. 1 RdNr. 18; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004, B 4 RA 52/03 R, zitiert nach juris, dort RdNr. 27 ff; BSG, Urteil vom 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03, zitiert nach juris) dieser Einrichtungen der Wirtschaft musste die zweck- und betriebsbezogene (wissenschaftliche) Forschung (und Entwicklung) gewesen sein.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Notwendiges Merkmals eines Produktionsbetriebes sei, dass sein Hauptzweck in der industriellen Fertigung, Herstellung, Fabrikation bzw. Produktion von Sachgütern bestanden habe; die industrielle Produktion habe dem Betrieb "das Gepräge gegeben" haben müssen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R -).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Auch Forschungsinstitute i. S. des § 1 Abs. 2 der 2. DB mussten rechtlich selbständige Wirtschaftseinheiten sein, nämlich Betriebe, bei denen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis, also im Regelfall ein Arbeitsverhältnis, bestand (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 20/03 R, in SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr. 31).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Diese zählten aber auch dann nicht zu den in § 2 Buchstabe a und § 6 VO-AVIwiss aufgeführten "wissenschaftlichen Einrichtungen der DDR", wenn sie über wissenschaftliche Forschungseinrichtungen bzw. -abteilungen verfügt hätten und seien somit keine in der VO-AVwiss genannte Beschäftigungsstelle, insbesondere kein Forschungsinstitut im Sinne des § 6 VO-AVIwiss gewesen (BSG, Urteile vom 10. April 2001 - B 4 RA 56/01 R - und vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 40/04 R -).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Betrieblicher Hauptzweck (hierzu BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 18/03 R, in SozR 4-8570 § 1 Nr. 1 RdNr. 18; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004, B 4 RA 52/03 R, zitiert nach juris, dort RdNr. 27 ff; BSG, Urteil vom 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03, zitiert nach juris) dieser Einrichtungen der Wirtschaft musste die zweck- und betriebsbezogene (wissenschaftliche) Forschung (und Entwicklung) gewesen sein.
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    In dieses Versorgungssystem sollten grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer "technischen" Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion, förderten (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2004, B 4 RA 31/03 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Diese ergebe sich nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -) in ihrem Fall daraus, dass sie noch am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausgeübt habe, die ihrer Art nach abstrakt-generell zu den Beschäftigungen gehört habe, für die die AVItech errichtet worden sei.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - L 8 R 872/10
    Das BSG habe mehrfach entschieden, dass die Gerichte an den Wortlaut der Versorgungsordnungen zwingend gebunden seien und es ihnen verwehrt sei, weitere Fallgruppen "gleichgestellter Betriebe" zu entwickeln (vgl. nur BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R -).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 8/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 52/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 150/06

    Betriebliche Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen

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